AutorInEin Beitrag von Cigdem Kaya
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
15.12.2016

Bundesteilhabegesetz – Kostendeckelung statt Selbstbestimmung

In dieser Woche soll der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz beraten und verabschieden. Mit diesem Gesetz soll eine volle gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden.

Die LINKE.LISTE Oberhausen kritisiert das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz. „Nach wie vor geht es hier nicht um die Verwirklichung von Menschenrechten,  so wie es die UN-Behindertenkonvention und das Grundgesetz festschreiben!“, sagt Heike Hansen, Mitglied im Sozialausschuss für DIE LINKE.LISTE, dazu. „Vielmehr geht es um Kostendeckelung. Betroffenen wird damit keine selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht, weil sie aus Kostengründen gezwungen werden können in Heime zu ziehen. Ebenso kann die notwendige Assistenz auf mehrere behinderte Personen aufgeteilt werden. Mal alleine ins Theater oder Kino zu gehen,  wird so fast unmöglich.“ Lühr Koch, Ratsherr für DIE LINKE.LISTE, ergänzt: „Das Ziel der UN Behindertenkonvention ist es, behinderten Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu garantieren. Genauso, wie sie auch nichtbehinderte Menschen ganz selbstverständlich genießen. Das wird mit dem vorgelegten Teilhabegesetz trotz guter Ansätze leider verhindert.“

Für DIE LINKE.LISTE sollten die wenigen vorgesehenen Verbesserungen umgesetzt und der Rest des Gesetzes im Sinne der UN-Behindertenkonvention umfassend überarbeitet werden.

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