Auf der Ratssitzung 27. November 2017 stellte der Stadtverordnete Lühr Koch einen
Änderungsantrag der LINKEN.LISTE zur Beschlussvorlage der Verwaltung zur Elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete. Wir dokumentieren im Folgenden die Begründung:
„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
Nicht nur für die LINKE.LISTE hat sich die „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 1 SGB V „elektronische Gesundheitskarte eGK“ für Asylbewerber und Asylbewerberinnen“ bewährt. – Ab jetzt werde ich mir diesen Satz sparen und nur noch von der „eGK“ sprechen, ich bitte um Verständnis. Um sicherzustellen, dass dieses Verfahren auch weiterhin Bestand hat, haben wir den vorliegenden Änderungsantrag gestellt.
Im Jahr 2015 gab es keine Sitzung des B.O.N., in der nicht gefragt wurde, wann denn endlich die eGK eingeführt würde. Weil diese Einführung für alle eine Vereinfachung darstellen würde und die Geflüchteten keine unnötigen Wege mehr als Bittsteller machen müssten.
Im September 2015 gab es dan den entsprechenden Ratsbeschluss, bis zur tatsächlichen Einführung dauerte es allerdings noch länger, wie wir gleich hören werden.
Auch danach gab es leider immer wieder Probleme:
• Verwechselung von Namen, fehlende Adressänderungen, fehlerhafte Postzustellung,
• vor allem: die Gültigkeit war zeitlich begrenzt und
• keiner hatte sich Gedanken über das Thema Übergang vom Sozialamt zum Jobcenter gemacht.
Das waren wohl kaum Fehler, die zu Lasten der Geflüchteten gehen.
Eher muss von einer handwerklich schlechten Lösung durch die Landesregierung und einer – naja – nicht ganz gelungenen Umsetzung durch unsere Verwaltung gesprochen werden.
Dennoch ist diese Lösung die bei Weitem beste. Wie gesagt, Geflüchtete müssen nicht mehr als Bittsteller zum Amt, Ehrenamtliche können sich um Wichtigeres kümmern.
Natürlich hilft diese Beschlussvorlage jemandem: der VERWALTUNG und dem HAUSHALT. Sie ist aber nicht hilfreich für die, die es sowieso schwer haben, sich bei uns zurechtzufinden. Und sie hilft auch nicht dem Ehrenamt!
Ich erspare es Ihnen nicht, hier ist einer der Fälle, mit dem wir deutlich machen, warum die eGK für alle Seiten besser ist:
In der Woche des 09.12.2015 begleiteten der B.O.N. einen Geflüchteten aus der Gabelstraße zum Sozialamt, um einen Krankenschein abzuholen. Der Mann konnte sich kaum bewegen, Hexenschuss oder eingeklemmter Ischiasnerv vermuteten wir.
Der Allgemeinmediziner schrieb eine Überweisung zum Radiologen, um einen Bandscheibenvorfall auszuschließen. Diese Überweisung musste genehmigt werden. Immerhin schon am 06. Januar 2016 kam die Ablehnung durch das Sozialamt. Und daraus möchte ich gerne zitieren:
„Ob eine Überweisung zur Chirurgie erforderlich ist, wird durch den medizinischen Dienst der Stadt Oberhausen geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Überweisung zur Chirurgie nicht befürwortet werden kann und die Kosten im Rahmen der Krankenhilfe gem §4 i.V. §1 AsylbLG nicht zu übernehmen sind.“
Chirurgie steht dort, die Überweisung war für dieRadiologie! Überprüfung? Die fand körperlich zumindest nicht statt. Die Schmerzen wurden nicht weniger, der Mann konnte nur mit dert Matratze auf dem Boden liegen. Deswegen erfolgte ein zweiter Anlauf dann am 01.02.2016 –Auch dieser wurde mit derselben Begründung Mitte Februar wieder abgelehnt.
Erstaunlicherweise löste ein Anruf beim Gesundheitsamt mit gleichzeitiger Mail das Problem sofort: Die Überweisung wurde auf der Stelle genehmigt!
Diese Schmerzen über geschlagene 11 Wochen wären dem Mann mit der eGK erspart geblieben.“
Frau Münich berichtete letzte Woche im Integrationsrat: Zwei Sachbearbeiter mussten für administrative Arbeiten abgestellt werden.
Nicht nur, dass wir uns fragen, was ZWEI Sachbearbeiter denn da gemacht haben, wenn es doch immer wieder zu Fehlern kam – zu den 465.000 Euro Verwaltungskosten in 2016 hätten gerne eine detaillierte Kostenaufstellung.
Die entstandenen 375.000 Euro Krankenhilfekosten, die aus Sicht SozAmt ohne eGK vermieden worden wären, beinhalten z.B. Zahnersatz – medizinisch gesehen ist ein intaktes Gebiss für die Gesundheit des gesamten Körpers wichtig.
Die neue Regelung ab 01.01.2018 verbessert die eGK-Lösung insgesamt! Krankenhilfekosten stehen dort nicht zur Disposition. Die Übernahme hilft allen Seiten und ist nicht nur aus unserer Sicht unverzichtbar. Dass die Verwaltung dennoch vorschlägt, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist für uns unverständlich.
Der vorliegende Änderungsantrag hat das Ziel, unverzüglich eine eigene Vereinbarung – und die ist nach SGB V, §264, Abs. 1 sehr wohl möglich – zwischen der Stadt Oberhausen und einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Ziel muss es sein, die Ausstellung und Aushändigung der eGK mit geringeren Kosten und einer vereinfachten administrativen Abwicklung sicherzustellen.
Wir bitten um Ihre Zustimmung. Sie erleichtern Geflüchteten und Ehrenamtlichen das Leben.
Danke schön.
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