AutorInEin Beitrag von Cigdem Kaya
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Die Linke Kreisverband Oberhausen
18.01.2017

DIE LINKE Oberhausen bedauert „Freispruch“ wegen Bedeutungslosigkeit für die NPD

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Thomas Haller, Kreisvorstand DIE LINKE Oberhausen:

„Ich kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht nachvollziehen und bedauere sie, die einerseits zugibt, dass die NPD verfassungsfeindlich ist, im Umkehrschluss aber diese verharmlost, weil ihr Handeln nicht zum Erfolg führe. Was für eine krude Logik! Verbotswürdig ist rassistische Hetze, neonazistische Betätigung und eine organische Verbindung mit militanten Neonazibanden und Rechtsterroristen aus Staatssicht also nur dann, wenn sie durch eine einflussreiche Massenorganisation ausgeübt wird. Den Richter*innen muss doch daran liegen, dass man es erst gar nicht so weit kommen lassen darf und deshalb frühzeitiges Einschreiten nötig ist. Hier zeigt sich einmal mehr der wahre Charakter kapitalistischer Klassenjustiz: Während das KPD-Verbot von 1956, also aus den finstersten Zeiten des Kalten Krieges, in Kraft bleibt, stellt Faschismus aus Staatssicht kein Problem dar. Ich frage mich tatsächlich, wie das Bundesverfassungsgericht übersehen kann, dass die NPD menschenfeindliche, faschistische und rassistische Gesinnung verbreitet und Zündstoff für die rechten Angriffe auf Migrant*innen und auf Flüchtlinge sowie Flüchtlingsunterkünfte ist. Das Schlimme ist doch dabei, dass die NPD dieses Urteil als Bestätigung und Ermutigung begreifen wird. Sie wird die Kreide, die sie gefressen hat, beiseitelegen angesichts der fremdenfeindlichen Stimmung im Lande. Und diese noch weiter befeuern. Wir haben es mit der NPD ohne Zweifel mit einer verfassungsfeindlichen Partei zu tun, die die wichtigste bundesweite Organisation der extremen Rechten ist. Es ist die Aufgabe der LINKEN und der zahlreichen befreundeten antifaschistischen Organisationen, den Kampf gegen Rechts entschieden weiter zu führen.“

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