AutorInEin Beitrag von Cigdem Kaya
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
31.01.2017

Teleheimarbeit nicht auf Kosten des Arbeitsschutzes und der Bürgernähe

Bevor die Teleheimarbeit Home Office in der Stadtverwaltung eingeführt wird, müssen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten gefunden und der bürgernahe Service gewährleistet werden. Dazu Martin Goeke, Ratsmitglied für DIE LINKE.LISTE Oberhausen:

„Längst überfällig ist das Angebot von sog. Home Office, also das Arbeiten von zu Hause aus. In vielen anderen europäischen Ländern und Kommunen ist man da wesentlich weiter. Dieses Angebot ist besonders sinnvoll für Angestellte, die Familie und Beruf in Einklang bringen möchten und Kleinkinder haben. Dabei kann Home Office zu mehr Spielräumen führen, die Arbeitszeit lässt sich flexibel gestalten und so an die Öffnungszeiten der Kita anpassen. Gewährleistet wird dadurch auch das ungestörte Arbeiten, wenn zum Beispiel Arbeitskollegen laut telefonieren sowie die Reduzierung von Fahrtzeiten, insbesondere gut für Pendler mit langen Anfahrtswegen. Aber Home Office birgt auch einige Nachteile, die man berücksichtigen muss. So gibt es in den meisten Fällen keine klare Trennung von Beruf und Privatleben sowie die Anhäufung von „unsichtbaren“ Überstunden. Denn wer immer und überall arbeiten kann läuft Gefahr, dies auch zu tun. Eine Grauzone ist hier das Fehlen vertraglicher Regelungen bzgl. der Arbeitszeit und ein Ausgleich für Überstunden.

Durch Home Office haben die Angestellten in der Verwaltung aber auch weniger persönlichen Bezug zu ihren Kolleg*innen, sowie weniger persönlichen Kontakt zu Bürger*innen und Ratsuchenden. Daher ist es aus unserer Sicht wichtig, dass bevor über die Einführung der Teleheimarbeit entschieden wird, die Rahmenbedingungen feststehen. Dazu gehört in erster Linie, dass Home Office freiwillig sein muss und kein ständiges Gegenmodell zum herkömmlichen Arbeitsplatz, insbesondere nicht als Einsparung wahrgenommen werden darf. Diese flexible Ergänzung sollte den direkten Austausch und Kontakt mit den Kolleg*innen sowie den Bürger*innen gewährleisten. Und natürlich muss die Verantwortung der Arbeitgeberin für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch im Home Office gewährleistet sein.“

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