AutorInEin Beitrag von Cigdem Kaya
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
11.03.2016

Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat am 10.03.2016 zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag aufgerufen! Deswegen standen auch wir vor dem Oberhausener Jobcenter. Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen.

Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“

Mit der „Rechtsvereinfachung“ soll Hartz IV für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein. Doch dies geschieht voll zu Lasten der Leistungsberech­tigten. Einige Beispiele für geplante Änderungen: Die Leistungen für die Heizkosten sollen beschnitten werden. Bei Erwerbstätigen, die aufstockend Hartz IV beziehen sollen Freibeträge eingeschränkt und mehr Einkommen angerechnet werden. Dadurch sinkt ihr Leistungsanspruch. Der Lebensunterhalt von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird noch weniger gedeckt sein als heute. Leistungsberechtigte, bei denen unterstellt wird, sie würden nicht genug tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, droht eine Rückzahlungspflicht der Leistungen.

Damit darf die schwarz-rote Regierung nicht durchkommen! Weitere Verschlechterungen bei Hartz IV darf es nicht geben!

Jörg Pusch, sozialpolitischer Sprecher für DIE LINKELISTE ergänzt: „Bereits im Juli 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Vorgaben gemacht, die sich günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden. So muss bei den Regelsätzen die tatsächliche Entwicklung der Stromkosten berücksichtigt werden. Zudem sahen die Verfassungsrichter die Gefahr, dass das Existenzminimum unterschritten wird, wenn ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder eine Brille angeschafft werden muss und forderten dazu Verbesserungen. Diese Vorgaben müssen nun endlich bei dem Hartz-IV-Änderungsgesetz umgesetzt werden.“

, img-positionalignleft, , img-option, img-link-extern, img-,

Jetzt teilen: