AutorInEin Beitrag von Cigdem Kaya
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
02.06.2015

Einbeziehung des erhöhten Beförderungsentgeltes bei Minderjährigen vom Inkassobüro kein Einzelfall

DIE LINKE.LISTE  reagiert auf den Artikel „Klassenfahrt ins Centro Oberhausen endet in Tränen“:

DIE LINKE.LISTE kritisiert das schroffe Verhalten der Kontrolleure Minderjährigen gegenüber und gibt zur Kenntnis, dass in Oberhausen oft zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen einer Schwarzfahrt ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt und ggf. durch ein Inkassobüro eingetrieben wird.

Auf unsere im März gestellte Anfrage an die Verwaltung, wies die Linksfraktion auf die Rechtsposition der Landesregierung NRW hin, nach der die Verkehrsunternehmen gegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes haben. Die Antwort der Verwaltung lautete damals, dass der wirtschaftliche Gewinn der STOAG über die Regelung des Minderjährigen Schutzes nach § 828 BGB stehe und rechtfertigte das Vorgehen der Kontrolleure. Die SchülerInnen waren mit einem gültigen Ticket ausgestattet und warteten, der Beschreibung der Klassenlehrerin zur Folge, bereits vor dem Entwerter, als die Kontrolleure sie des Schwarzfahren beschuldigten. Drei von ihnen saßen im hinteren Teil des Busses und hätten den ersten Andrang abwarten wollen. „Ich frage mich, warum die Kontrolleure sofort zu packen, wenn sie Minderjährige, meist schutzlos und beängstigend, in einer Bredouille -wie in diesem Fall- sehen. Seit dem die STOAG ein Inkassobüro mit der Einziehung des erhöhten Beförderungsentgeltes beauftragt hat, sind die Kontrollen hemmungsloser und unverhältnismäßig. Die STOAG darf ihr Aufgabengebiet und somit die Verantwortung nicht auf das Inkasso-Unternehmen abwälzen und sich frei sprechen. Sie muss den § 828 BGB und somit den Schutz der Minderjährigen beachten und nicht primär die wirtschaftlichen Interessen verfolgen“, fordert Yusuf Karacelik, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.LISTE Ratsfraktion.

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