AutorInEin Beitrag von Petra
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
04.07.2025

Linke Liste fordert: Keine Strafen für Fahren ohne Fahrschein

Die Linke Liste beantragt für die kommende Ratssitzung am 07. Juli, dass Personen, die zukünftig bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, ab sofort keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr zu befürchten haben sollen.

Im Jahr 2024 wurden allein in Oberhausen 337 Strafanträge durch das Verkehrsunternehmen STOAG gestellt. Alle bezogen sich auf den § 265a StGB, wegen Erschleichen von Leistungen. Polizei und Justiz sind nach jeder Anzeige verpflichtet diese Strafanträge zu behandeln. In diesem Jahr, stand Ende März, sind bei den Behörden bereits 111 Strafanträge eingegangen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und insbesondere die Caritas begrüßen den Antrag der Linken Liste. „Aktuell werden bundesweit jährlich ca.114 Millionen Euro für die Strafverfolgung und den Strafvollzug von sogenannten Schwarzfahrenden aufgewendet“, so die Caritas Oberhausen in einer Stellungnahme (siehe Anhang).

„Anzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein kriminalisieren die Betroffenen und sorgen für unnötige Kosten. Das sind wertvolle Ressourcen in Zeiten knapper Kassen“ erklärt Petra Marx, Stadtverordneter der Fraktion Die Linke Liste. „Das sind Gelder, die wir für Bildung oder Kultur gebrauchen könnten“

Neben der Kriminalisierung und dem Entstehen von unnötigen Kosten, steht im Antrag der Linken Liste jedoch primär das Menschenwohl im Vordergrund.

„ Ein Ticket nicht bezahlen können zumeist Menschen, die ohnehin unter Armut leiden. Wer beispielsweise von Osterfeld ins nächste Krankenhaus fahren möchte und sich den Fahrschein nicht leisten kann, wird angezeigt und erhält im Anschluss eine Geldstrafe, die bei mehrfacher Nichtzahlung eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen kann. Doch auch Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen mal zum Arzt fahren, zum Job-Center oder zu Verwandten. Daher ist es an der Zeit, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und für von Armut betroffene Menschen Entlastung zu schaffen.“, argumentiert Petra Marx.

Tatsächlich ist Mobilität eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Armutsbetroffene, die sich kein Tickt leisten können sind im strafrechtlichen Sinne nicht gefährlich. Sie sollten daher auch nicht so behandelt werden. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, müssten von Armut betroffene nicht mehr ins Gefängnis und der Steuerzahler wäre um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren entlastet.

 

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