AutorInEin Beitrag von Yusuf
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
17.09.2020

Nazi-Chatgruppen bei der Polizei: DIE LINKE.LISTE fordert Aufklärung

Nachdem bereits in anderen Bundesländern rechtsextreme Strukturen aufgedeckt wurden, fanden aktuell auch in NRW Hausdurchsuchungen statt, die Ermittlungen nach sich ziehen.

Insgesamt sind 29 Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen in Chatgruppen eingetragen, welche strafrechtlich relevantes Material enthalten. Entdeckt wurden die Chat-Gruppen nur zufällig, weil gegen einen Beamten bereits wegen Geheimnisverrat ermittelt wird. Einige Einträge, die Hakenkreuze und Hitler-Bilder enthalten, stammen aus dem Jahr 2012 und sind verjährt. Aus den Vorkommnissen ergibt sich die Frage, wie stark rechte Strukturen in der Polizei in NRW verwurzelt sind. Laut Medienberichten wird auch gegen Beamt*innen aus Oberhausen ermittelt.

Yusuf Karacelik, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.LISTE:

„Wir brauchen eine schnelle Aufarbeitung aller Fälle. Dabei geht es unserer Fraktion ganz ausdrücklich nicht um einen Generalverdacht, sondern um die Aufdeckung und Aufklärung struktureller Probleme in der Polizei. Polizeipräsident Alexander Dierselhuis muss Transparenz schaffen. Er muss erklären, wie viele Ermittlungsverfahren es in Oberhausen gibt und wie die lokale Polizei gedenkt, damit umzugehen. Das Verbreiten von Neonazi-Propaganda in der Polizei muss starke Konsequenzen haben.

Auf Bundesebene brauchen wir die Rassismus- Studie in der Polizei, die Horst Seehofer bisher blockiert. Für NRW fordern wir einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung dieser und möglicherweise weiterer Fälle. Hier zeigt sich noch einmal ganz deutlich die Wichtigkeit eines breiten gesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus und jede Form von Diskriminierung in unserer Stadt

Update: Die Vorsitzende des Polizeibeirates, Frau Christa Müthing, hat uns um 15.46 Uhr mitgeteilt, dass nach aktuellem Sachstand kein Polizeibeamter des PP Oberhausen am laufenden Verfahren wegen Rechtsextremismus beteiligt ist. Die Hinweise auf Oberhausen beziehen sich lediglich auf den Wohnort eines beteiligten Beamten.

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