AutorInEin Beitrag von Lühr
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
21.05.2019

Prozessbericht: Außerordentliche Kündigung. Sea Life Betriebsratsmitglied gegen Sea Life Unternehmungsführung

Am 09.05.2019 um 11:30 fand die Anhörung zu dem Beschlussverfahren vor der Vorsitzenden statt. Angeklagt wurde der Betriebsrat des Sea Life Oberhausen vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Angestrebt wurde eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Selbstbeurlaubung sowie einem Post in dem sozialen Netzwerk Facebook, in welchem das Betriebsratsmitglied sich in einer geschlossenen Gruppe über seinen Arbeitgeber ausgelassen haben soll.  Entscheidend ist hierbei schon die Ausgangssituation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seitdem das 2013 Legoland direkt neben das Sea Life in der Neuen Mitte gezogen war, kündigte der britische Mutterkonzern – die Merlin Entertainment Group an, den Betriebsrat von Sea Life aufzulösen und forderte einen Gemeinschaftsbetriebsrat für beide Freizeitcenter. Diesem widersetzten sich jedoch bereits die beiden Belegschaften mithilfe der IG Bau vor dem Arbeitsgericht. So besteht der Betriebsrat des Sea Life weiterhin und das Legoland gründete einen eigenen, was dem Vorstand natürlich seither ein Dorn im Auge ist. Im Gerichtssaal Neben Betriebsratsmitgliedern von Sea Life, anderen Arbeitnehmer*innen des Konzerns, Gewerkschaftsvertretern und der Presse waren auch unsere Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.LISTE als solidarische Unterstützung vor Ort. Das ganze Verfahren lief sehr ungeordnet ab. Es gab keine Verlesung der Anklageschrift. Zu Beginn wurde darüber gesprochen wie das eigentliche Vorgehen mit Dienstplänen und deren Genehmigung vom Betriebsrat im Sea Life aussieht. Eine Genehmigung vom Betriebsrat liegt für den vorgelegten Dienstplan von November 2018 nicht vor, der in die Zeit der vom Ankläger behaupteten Selbstbeurlaubung des Angeklagten fällt. Durch viel hin und her in denen sich auch der Kläger Herr Fahrenholz, der seit März 2018 als General Manager für das Sea Life beschäftigt ist, beteiligte, schwächte sich dieser Anklagepunkt von alleine ab und zeigte im Ergebnis, dass die angebliche Selbstbeurlaubung so nichtzutreffend sein kann. Also brachte der Anwalt der Anklage den Facebook-Post in das Gespräch, in dem der Beschuldigte in einer Facebook-Gruppe mit 120 Mitgliedern seine Wut gegenüber dem General Manager zum Ausdruck gebracht hatte. Der Anwalt sagte, hier habe er den Multiplikator-Effekt bei Facebook genutzt, damit den Arbeitgeber öffentlich diskreditiert und somit bewusst der Reputation des Unternehmens schadet. Deutlich wurde hierbei vor allem, dass sowohl die Richterin als auch beide Parteien keine Ahnung von sozialen Medien haben. Längere Zeit wurde über das Ausmaß dieses Postings gesprochen. Die Richterin stellt außerdem die Frage, wie man feststellen könnte, ob dieser Facebookeintrag komplett öffentlich ist oder nur teilöffentlich und ob man hierfür nicht einen IT-Sachverständigen zu Rat ziehen könne. Das ist doch für das Jahr 2019 ein Armutszeugnis. Da fragt man sich als Zuhörer, ob die ehrenamtlichen Richter vom Arbeitsgericht sich nicht auf die Prozesse vorbereiten und die Hürde zu Facebook so groß ist, obwohl dessen Zeitalter ja eigentlich schon fast vorbei ist und mittlerweile von Instagram und Twitter abgelöst wird. All dies scheint nach einem recht altertümlichen Problem. Indessen versuchte der Anwalt mit Hilfe von viel abgehobener Faselei seinen Argumenten mehr Nachdruck zu verleihen und zeigte auf welches Fehlverhalten der Arbeitnehmer sich noch geleistet hätte. Hierfür stützte er sich auf Abmahnungen von 2014 und 2018 die gegen das Betriebsratsmitglied vorliegen. Einmal im Jahr 2014 im Anschluss an eine Dienstreise, soll er eine halbe Stunde zu spät zum Dienst erschienen sein. Letztes Jahr habe er eine Arbeitskollegin beleidigt. Letzterer Abmahnung widersprach der Angeklagte jedoch. Da die Abmahnungen allerdings nicht Gegenstand des Verfahrens waren, spielten sie am Ende für die Richterin keine weitere Rolle. Die Richterin kam letztendlich zu dem Schluss, dass die vorgebrachten Anklagepunkte nicht ausreichend sind für eine außerordentliche Kündigung, ganz zum Wohl von dem Beklagten, der weiter bei Sea Life beschäftigt bleiben möchte. Und da er aus vorherig genannten Grund einer Abfindung in Höhe von 70.000 Euro nicht zustimmen wollte, einigten sich die beiden Parteien nach internen Besprechungen auf eine weitere Abmahnung. Das Betriebsratsmitglied darf sich nun nicht mehr über betriebsinterne Abläufe gegenüber der Presse, Rundfunk und sozialen Medien äußern. Bis Ende Mai läuft die Widerspruchsfrist und der Verkündungstermin ist auf den 18. Juni angesetzt. Einschätzungen der LINKEN.LISTE Zunächst einmal sind wir sehr erfreut darüber, dass die Kündigung vom Tisch ist. Es ist jedoch nicht zu vergessen, dass jenes Urteil für die Unternehmensleitung gefällt worden ist. „Das Urteil ist natürlich als Maulkorb zu verstehen, als Betriebsrat auf keinen Fall über soziale Missstände im Betrieb zu sprechen, schon gar nicht öffentlich. Selbst wenn dies der Gesetzeslage entspricht, ist es in höchstem Maße peinlich für ein Unternehmen, so einen Aufwand wegen eines Facebook-Eintrages zu betreiben. Es zeigt, wieviel Angst die Unternehmensleitung vor der Öffentlichkeit hat. Wer weiß, was in diesem Laden alles schieflaufen muss?“, so Lühr Koch, Stadtverordneter für DIE LINKE.LISTE. Weiterhin hat sich natürlich im Laufe des Verfahrens gezeigt, dass das Unternehmen dieses Betriebsratsmitglied mit jedem Mittel loswerden möchte und es vermutlich unmöglich ist die „Uhren auf null“ stellen zu können, wie der DGB Vorsitzende Thomas Schicktanz hofft. Schlussendlich ist nur das Beste zu Wünschen. Wir bleiben solidarisch mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft und wünschen weiterhin viel Erfolg bei den noch kommenden Auseinandersetzungen.

Jetzt teilen: