Hartz-IV-Sanktionen: Nicht abmildern, sondern abschaffen!
Als Reaktion auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, welches Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger*innen eingeschränkt und mehr als 30 Prozent Abzug für verfassungswidrig erklärt hat, kündigen die Arbeitsminister der Länder NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern an, die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ reformieren zu wollen.