AutorInEin Beitrag von Heike
Die Linke.Liste
Die Linke Kreisverband Oberhausen
17.11.2022

DIE LINKE.LISTE fordert zeitgemäße Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen

In der gestrigen Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung wurde bekannt, dass das Christopherus Werk Duisburg auf Oberhausener Stadtgebiet ein Wohnheim mit 60 Plätzen für junge Pflegebedürftige, daher Menschen mit Behinderung errichten möchte.  Die Christopherus gGmH ist ein Duisburger Unternehmen, welches vor allem Alteneinrichtungen in Duisburg betreibt.

Gerade für Menschen mit einem hohen Assistenz- und Pflegebedarf finden sich in Oberhausen kaum zeitgemäße, dem Inklusionsgedanken entsprechende Wohnangebote. Die Folge ist, Betroffene verbleiben häufig gegen ihren eigenen Wunsch viel zu lange als Kinder im Elternhaus.

In wohlklingenden Sonntagsreden wird auch in Oberhausen Inklusion, das Recht behinderter Menschen auf volle gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen hochgehalten. Damit ist gemeint, die vorhandenen Sonderwelten für behinderte Menschen, sprich Wohnheime, Sonderschulen, Werkstätten sollen perspektivisch überwunden werden.

Was passiert aber in Oberhausen? Hier soll nun, um dem gravierenden Mangel an Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung zu begegnen, durch die Hintertür ein neues Wohnheim durch besagtes Christopherus Werk errichtet werden – was nebenbei bemerkt eine der teuersten Unterbringungsformen überhaupt darstellt.

Dazu Heike Hansen Linke Liste Oberhausen Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderung:

„Das kann doch nicht wahr sein! Dieses rückwärtsgewandte Vorgehen kann doch nicht der städtische Lösungsansatz für die Überwindung des mangelnden Wohnangebots für Menschen mit Behinderung sein! Gerade diese Menschen bedürfen als schwächster Teil unserer Gesellschaft unserer vollen Solidarität. Wir müssen endlich zeitgemäße Wohnangebote, die dem Inklusionsgedanken gerecht werden, entwickeln und verwirklichen. Die von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebene UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt ein Menschenrecht. Daher steht in Artikel 3 des Grundgesetzes: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Menschenrechte sind nicht verhandelbar!

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