AutorInEin Beitrag von Yusuf
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Die Linke Kreisverband Oberhausen
07.12.2022

Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Passentzug gegen Solin G.

Heute fand vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verhandlung wegen des Passentzuges gegen Solin G. statt. Der Oberhausenerin mit kurdischen Wurzeln waren per Ordnungsverfügung der Stadt Oberhausen vom 23.08.2022 sämtliche Reisedokumente entzogen worden. Ordnungsamt und Polizei rückten aus und beschlagnahmten die Dokumente im Elternhaus von G. Dagegen hatte sie Klage eingereicht.

Als Begründung dienten offensichtlich nebulöse Informationen der Staatsschutzabteilung bei der Kriminalpolizei, die G. bezichtigen, sich dem bewaffneten Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung anschließen zu wollen. Als angeblicher Beleg wurde eine Türkeireise nach Istanbul angeführt, bei der die 18-Jährige Auszubildende ihre Verwandten besucht hatte.

Des Weiteren ging es um die Teilnahme an Demonstrationen gegen die Isolationshaft des PKK-Gründers Abdullah Öcalan sowie gegen die wiederholten völkerrechtswidrigen Bombardierungen der mehrheitlich von Kurd*innen bewohnten Selbstverwaltungsgebiete in Syrien (Rojava), die von der bundesdeutschen Politik mit Wohlwollen und ständigen weiteren Waffenlieferungen belohnt werden. Vereinzelt war es bei den Demonstrationen zum Hausfriedensbruch gekommen, Verfahren gegen G. waren nicht eingeleitet worden.

Solin G. verteidigte vor Gericht ihr Recht auf politische Meinungsäußerung und kündigte an, sich auch zukünftig mit legalen Mitteln an politischen Aktivitäten gegen die Unterdrückung des kurdischen wie auch aller anderen Völker zu beteiligen. Aktuell strebe sie allerdings im Anschluss an ihre Ausbildung ein Studium ab dem kommenden Wintersemester an.

Der Vorsitzende Richter Bongen gab der Klägerin Recht und setzte die Ordnungsverfügung außer Kraft. Bongen bezeichnete die Beweislage als viel zu dünn und zweifelte an, dass es für einen Teil der Verfügung überhaupt eine Rechtsgrundlage gäbe. So beschlagnahmten die Behörden einen bereits abgelaufenen Reisepass, ohne das ein aktueller beantragt gewesen wäre.

Erfolglos beantragte Rechtsdirektorin Niederlehner als Vertreterin der Beklagten, der Stadt Oberhausen, die Klage abzuweisen.

Ein Zuruf der Polizei allein sei keineswegs für eine solche Maßnahme ausreichend, so der Richter.

„Wir begrüßen diese Gerichtsentscheidung ausdrücklich. Hoffentlich hat die Gesinnungsjustiz gegen Familie G. damit endlich ein Ende.“, erklärt Yusuf Karacelik, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.LISTE.

„Damit bewahrheitet sich, was wir vorher schon wussten: Es ist völlig legitim, für die Rechte der kurdischen Bevölkerung und gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des türkischen Regimes zu demonstrieren. Auch die Forderung nach der Freilassung von Abdullah Öcalan und der anderen tausenden politischen Gefangenen in der Türkei ist richtig und notwendig.

Die Stadtverwaltung soll sich um die Belange der Bürger*innen kümmern und nicht einzelne aus politischen Gründen stigmatisieren. Hier erlebten wir eine gefährliche Mischung aus politischer Willkür und bürokratischer Schlamperei, die sich keinesfalls wiederholen darf. Es wurde versucht, eine junge Frau einzuschüchtern und von ihrer Meinungsäußerung abzuhalten. Sollte diese Maßnahme rechtwidrig gewesen sein, fordern wir juristische Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen für diese massive Grundrechtseinschränkung. Wir wünschen Solin G. weiterhin alles Gute für ihren beruflichen Werdegang und ihr politisches Engagement.“

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